Mathematik als Unterrichtsfach für Grund-, Mittel,- oder Realschulen
Wichtiger Hinweis:
Für die Erste Staatsprüfung gelten die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (kurz: LPO I). Die Ausführungen der LPO I sind auf dieser Seite nicht vollständig wiedergegeben. Wir wollen hier nur einen Überblick geben.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen die Bedingungen erfüllt sein, die in § 19 LPO I aufgeführt werden.
Die fachlichen Voraussetzungen müssen durch Scheine nachgewiesen werden.
Leistungserwerb
vgl. Studienberatung
Prüfungsteile
Schriftliche Prüfungen (Klausuren):
- Analysis
Elemente der Differential- und Integralrechnung, insbesondere elementare Funktionen; Grundkenntnisse über gewöhnliche Differentialgleichungen - Lineare Algebra und Geometrie
Lineare Algebra, synthetische und analytische Behandlung geometrischer Probleme, Einblick in die Grundlagen der Geometrie, Elemente der Darstellenden Geometrie - Didaktik der Mathematik
Hinweis zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen:
- Klausuren in Analysis und Linearer Algebra: Es werden jeweils mindestens zwei Aufgaben oder Aufgabengruppen zur Wahl gestellt. Es stehen vier Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.
- Klausur in Didaktik der Mathematik: Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. Es stehen drei Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.