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Institut für Mathematik

Hiwi werden

Wenn Sie als Mathematik-StudentIn in einem höheren Semester des Bachelor-Studiums oder im Lehramtsstudium bzw. im Master-Studium Interesse am

  • Korrigieren von Übungsblättern
  • Halten von Tutorien
  • der Arbeit als JIM-Erklärhiwi

haben, die entsprechenden Module selbst schon erfolgreich absolviert haben und

  • die zugehörige Mathematik nicht nur verstanden haben, sondern auch gut erklären können,
  • mathematische Argumentationen nicht nur nach vollziehen, sondern deren Richtigkeit bzw. Lücken und Fehlschlüsse treffend kommentieren können,

so wäre ein Job als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskraft am Institut interessant.

Zur Betreuung der Vorlesungen und Übungen im Wintersemester 2024/2025 sucht das Institut für Mathematik studentische Hilfskräfte.

  • Aufgaben: In der Regel Korrektur von Übungsblättern, in machen Fällen Abhalten von Übungsgruppen oder Tutorien.
  • Voraussetzung: Sie haben die Prüfung für das Modul bestanden, für das Sie als Hilfskraft tätig werden wollen.
  • Bewerbung: Bis 26. Juli 2024 per Webformular (erfordert Login mit JMU-Account). Später eingehende Bewerbungen werden nur noch berücksichtigt, wenn noch Hilfskräfte benötigt werden.
  • Auswahl durch den Lehrkoordinator Mathematik Dr. Jens Jordan bzw. den Lehrkoordinator Fachdidaktik Mathematik Dr. Wolfgang Weigel.
  • Beschäftigungsumfang und -dauer: Wegen des neuen Tarifvertrags gibt es hier aktuell noch Klärungsbedarf, welche Fexibilitäten unter der tarifrechtlichen Anforderung einer MIndestvertragslaufzeit von 12 Monaten, geboten werden können. Bitte trotzdem Interesse bekunden, auch wenn dieses erst einmal an einer Tätigkeit für das kommende Sommersemester besteht.

Für alle Hilfskräfte, die zum ersten Mal in der Mathematik korrigieren, ist die Korrektorenschulung verpflichtend. Für alle Hilfskräfte, die zum ersten Mal in der Mathematik ein Tutorium halten, ist die Tutorenschulung verpflichtend.

  • Anmeldung zusammen mit der Bewerbung im Webformular. Bitte vorher auf jeden Fall die nachstehenden Rahmenbedingungen für HiWi-Verträge lesen.

Die neue ab 01.04.2024 gültigen Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst erfordern eine Anpassung der Vertragsmodelle für HiWi-Verträge am Institut für Mathematik. Die Tarifeinigung bringt auch neue Rahmenbedingungen für Hiwi-Verträge, die Sie beachten müssen.

Wir bieten bevorzugt 1-Jahres-Verträge mit Beginn 01.10. oder 01.04. an. Diese weisen zwar eine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit aus. Die tatsächliche Arbeitszeit wird aber praktisch vollständig in der Vorlesungszeit der beiden Semester in der Vertragslaufzeit und den sich anschließenden beiden Wochen für die Prüfungen und deren Korrektor erbracht, dort i.d.R. idealer Weise an 1-2 Tagen pro Vorlesungswoche. Solche 1-Jahres-Verträge können innerhalb der Vertragslaufzeit aufgestockt bzw. mit weiteren Verträgen (Vorkurs, Projekte, ...) kombiniert werden. Aus wichtigem Grund können solche Verträge auch vorzeitig aufgelöst werden (z.B. vorzeitige Beendigung des Studiums, zu Vertragsbeginn nicht vorhersehbare Umstände). Nach einer solchen Vertragsauflösung kann aber erst im Semester nach der ursprünglichen Vertragslaufzeit wieder ein neuer HiWi-Vertrag an der JMU geschlossen werden (sowohl in der Mathematik als auch anderswo), eine Vertragsauflösung nach einem Semester verhindert also einen weiteren HiWi-Vertrag im folgenden Semester.

Alternativ bieten wir auf besonderen Wunsch 4-Monats-Verträge mit Beginn 01.10. oder 01.04. an, an denen die tatsächliche Arbeitszeit analog zu den 1-Jahres-Vertragen in einem Semester erbracht wird. Bei diesen 4-Monats-Verträgen kann aber innerhalb des Semesters kein weiterer HiWi-Vertrag an der JMU mehr abgeschlossen werden (weder in der Mathematik noch anderswo).

Wir können nicht beliebig viele 4-Monats-Verträge anbieten, sondern müssen überwiegend 1-Jahres-Verträge anbieten. Dies wird bei der Vergabe von HiWi-Verträgen unter den Bewerberinnen und Bewerbern neben der fachlichen Qualifikation berücksichtigt werden.

  • nächste Korrektorinnen- und Korrektorenschulung (1-tägig): Mo 07.10.2024, 14:15-15:45. SE 40.
  • nächste Tutorinnen- und Tutorenschulung (2-tägig): Di 08.10.2024 , 9:00 bis 14:00 und Mi 09.10.2024,  14:00-17:00, jeweils im S0103 (BSZ).

Die Tutorinnen- und Tutorenschulung ist eine fachübergreifenden Aus- und Weiterbildung. Die Qualität und Nachhaltigkeit des Programms und die effiziente Betreuung der Tutorinnen und Tutoren sowie der Mentorinnen und Mentoren wird durch hochschuldidaktisch ausgebildete Programm-Koordinatorinnen und -Koordinatoren gewährleistet.

Die Korrektorinnen- und Korrektorenschulung ist mathematikspezifisch. Hier werden die grundlegenden Prinzipien einer Korrektur mathematischer Texte diskutiert und geübt.

Für wen?

  • Studierende der Bachelorstudiengänge und Studierende Lehramt Gymnasium können sich diese Tätigkeit bei entsprechender Leistung am Ende des Semesters als Schlüsselqualifikationsmodul bzw. im Freien Bereich als Tutoren- oder Korrektorentätigkeit in Mathematik (10-M-TuKo, unbenotet, 5 ECTS) verbuchen lassen.

Was ist zu tun?

  • Sie müssen vorab eine Korrektorenschulung absolviert haben.
  • Sie müssen sich spätestens zu Semesteranfang bei den Lehrkoordinatoren gemeldet haben. Diese weisen die entsprechenden AssistentInnen und DozentInnen darauf hin, dass Sie dieses Modul belegen wollen.
  • Sie müssen sich in WueStudy zu diesem Modul anmelden.
  • Am Ende des Semesters werden die DozentInnen und AssistentInnen vom Lehrkoordinator über Ihre Arbeit befragt. Stimmen diese zu, ist das Modul bestanden.

Achtung

  • Sie haben kein Anrecht auf das Modul "Korrektorentätigkeit".
  • Studierende, die dieses Modul belegen wollen, müssen vom Lehrkoordinator (aufgrund ihrer Vorleistungen oder auf Vorschlag bzw. mit Absprache des/der entsprechenden Dozenten/Dozentin bzw. Assistenten/Assistentin) zu einer solchen Korrektorentätigkeit eingestellt worden sein.

Für wen?

  • Studierende der Masterstudienganges Mathematik oder Mathematische Physik, welche als ÜbungsleiterIn bzw. TutorIn für Vorlesungen und Übungen der Mathematik eingestellt sind, können sich diese Tätigkeit maximal zweimal als Modul Learning by Teaching Mathematik 1 bzw. 2 (Modul 10-M=ELT1 bzw. 10-M=ELT2, benotet, 5 ECTS-Punkte) verbuchen lassen.
  • Studierende des Masterstudiengangs Computational Mathematics, welche als ÜbungsleiterIn bzw. TutorIn für Vorlesungen und Übungen der Mathematik eingestellt sind, können sich diese Tätigkeit einmal als Modul Learning by Teaching Computational Mathematics (Modul 10-M=ELTcm1, benotet, 5 ECTS-Punkte) verbuchen lassen.

Was ist zu tun?

  • Benachrichtigen Sie den spätestens zu Semesteranfang den Lehrkoordinator, dass Sie vorhaben, Ihre Tätigkeit als ÜbungsleiterIn bzw. TutorIn verbuchen zu lassen. Der Lehrkoordinator weist die entsprechenden DozentInnen darauf hin, dass Sie dieses Modul belegen wollen und dass diese Sie am Ende des Semesters bewertem müssen. Am Ende des Semesters werden die DozentInnen bzw. AssistentInnen vom Lehrkoordinator aufgefordert, Ihre Tätigkeit zu bewerten.
  • Sie müssen sich in WueStudy zu diesem Modul anmelden.

Achtung

  • Sie haben kein Anrecht auf das Modul Learning by Teaching.
  • Studierende, die dieses Modul verbuchen lassen wollen, müssen vom Lehrkoordinator (aufgrund ihrer Vorleistungen oder auf Vorschlag bzw. mit Absprache des/der entsprechenden Dozenten/Dozentin bzw. Assistenten/Assistentin) zu einer solchen Tutorentätigkeit eingestellt worden sein.