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Institut für Mathematik

Abschlussarbeiten

Die Bachelor-Thesis (BAT) ist die letzte große Prüfungsleistung in Ihrem Bachelorstudiengang. Mit dieser schriftlich anzufertigenden Arbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein (mathematisches) Problem in einem festgelegten Zeitraum (acht bis zehn Wochen, je nach Studiengang und Prüfungsordnungsversion) wissenschaftlich zu bearbeiten. Dabei wird kein wissenschaftlicher Neuwert von Ihnen erwartet, aber wissenschaftliches Vorgehen.

Allerspätestens sollten Sie mit Ihrer BAT zehn Wochen vor dem Ende Ihres 8. Fachsemesters beginnen, damit Sie noch gerade so die volle Bearbeitungszeit ausschöpfen können, um die Arbeit vor Beginn Ihres 9. Fachsemesters abzugeben (mit Beginn des 9. Fachsemesters gilt Ihr Bachelor Studiengang als erstmalig nicht bestanden!).

Gemäß Ihrer mathematischen Interessenlage (vgl. Übersicht über die Forschungsgruppen des Instituts für Mathematik) kontaktieren Sie eine/n DozentIn der Mathematik persönlich und legen direkt mit ihr oder ihm ein Thema fest (eigene Vorschläge sind möglich!). Potenzielle BetreuerInnen sind alle DozentInnen  der Mathematik (für Studierende der Wirtschaftmathematik zusätzlich alle DozentInnen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und des Instituts für Informatik, für Studierende der Mathematischen Physik auch alle DozentInnen der Physik).

Haben Sie eine/n BetreuerIn und ein Thema für Ihre BAT gefunden, so drucken Sie das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit aus, füllen es zusammen mit Ihrer oder Ihrem BetreuerIn aus und geben es bei  Frau Schmid (Mathematik Ost, Zi. 00.016 ) ab. Damit wird das Thema Ihrer BAT und das Datum der Abgabe (Datum der Zuteilung des Themas + Bearbeitungszeit) offiziell und bindend.

Nur in gut begründeten Fällen (Prüfungsunfähigkeit, mit Attest!) kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss und in Absprache mit der oder dem BetreuerIn die Bearbeitungszeit verlängert werden.

Die BAT ist auf einem elekronischem Speichermedium in einem gängigen Format und in lesbarer Form (pdf-Datei auf einem USB-Stick ist eine praktikable Variante) fristgerecht im Prüfungsamt bei Frau Feineis (oder Vertretung, Zimmer 03.012) bzw. bei Frau Beuerlein (für Wirtschaftsmathematik, Zimmer 02.001) im Gebäude Josef-Martin-Weg 55 abzugeben. Sofern der Betreuer oder die Betreuerin der Thesis es bei der Vergabe des Themas der Thesis fordert, ist zudem eine schriftliche Ausfertigung erforderlich, die gebunden sein muss und in Bachelor-Studienfächern in zweifacher Ausführung abzugeben ist. Bei der Abgabe im Prüfungsamt wird die Einhaltung der Bearbeitungszeit dokumentiert und Ihre Arbeit wird an die festgelegte GutachterInnen weitergereicht.

Die Master-Thesis ist die letzte große Prüfungsleistung in Ihrem Masterstudiengang. Mit dieser schriftlich anzufertigenden Arbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein (mathematisches) Problem in einem festgelegten Zeitraum (sechs Monate) wissenschaftlich vertieft zu bearbeiten.

Allerspätestens sollten Sie mit Ihrer Master-Thesis vor Beginn Ihres 6. Fachsemesters beginnen, damit Sie noch gerade so die volle Bearbeitungszeit ausschöpfen können, um die Arbeit vor Beginn Ihres 7. Fachsemesters abzugeben (mit Beginn des 7. Fachsemesters gilt Ihr Master Studiengang als erstmalig nicht bestanden!).

Das Thema einer Master Thesis ergibt sich meist aus einem Seminar oder einer Arbeitsgemeinschaft. Gemäß Ihrer mathematischen Interessenlage (vgl. Übersicht über die Forschungsgruppen des Instituts für Mathematik) kontaktieren Sie eine/n DozentIn der Mathematik persönlich und legen direkt mit ihr oder ihm ein Thema fest (eigene Vorschläge sind möglich!). Potenzielle BetreuerInnen sind alle DozentInnen  der Mathematik (für Studierende der Wirtschaftmathematik zusätzlich alle DozentInnen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und des Instituts für Informatik, für Studierende der Mathematischen Physik auch alle DozentInnen der Physik).

Haben Sie eine/n BetreuerIn und ein Thema für Ihre Master-Thesis gefunden, so drucken Sie das Formular zur Anmeldung der Master-Thesis aus, füllen es zusammen mit Ihrer oder Ihrem BetreuerIn aus und geben es bei  Frau Schmid (Mathematik Ost, Zi. 00.016 ) ab. Damit wird das Thema Ihrer Master-Thesis und das Datum der Abgabe (Datum der Zuteilung des Themas + sechs Monate) offiziell und bindend.

Nur in gut begründeten Fällen (Prüfungsunfähigkeit, mit Attest!) kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss und in Absprache mit der oder dem BetreuerIn die Bearbeitungszeit verlängert werden.

Die Master-Thesis ist zweifach auf elekronischem Speichermedium "in einem gängigen Format und in lesbarer Form" (pdf-Datei auf einem USB-Stick ist eine praktikable Variante) fristgerecht im Prüfungsamt bei Frau Feineis (oder Vertretung, Zimmer 03.012) bzw. bei Frau Beuerlein (für Wirtschaftsmathematik, Zimmer 02.001) im Gebäude Josef-Martin-Weg 55 abzugeben. Sofern der Betreuer oder die Betreuerin der Thesis es bei der Vergabe des Themas der Thesis fordert, ist zudem eine schriftliche Ausfertigung erforderlich, die gebunden sein muss und in Master-Studienfächern in dreifacher Ausführung abzugeben ist. Bei der Abgabe im Prüfungsamt wird die Einhaltung der Bearbeitungszeit dokumentiert und Ihre Arbeit wird an die festgelegte GutachterInnen weitergereicht.

Die Zulassungsarbeit (offiziell: schriftliche Hausarbeit) ist verpflichtender Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge und kann entweder in einem der gewählten Unterrichtsfächer (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) oder im Bereich der Erziehungswissenschaften geschrieben werden. Details sind in der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I, §29) geregelt. Die Zulassungsarbeit sollte etwa ein Jahr vor der Prüfungsanmeldung zum Staatsexamen begonnen werden.

Wenn Sie Ihre Zulassungsarbeit im Bereich der Mathematik oder der Didaktik der Mathematik schreiben möchten, kontaktieren Sie eine/n DozentIn der Mathematik persönlich und legen direkt mit ihr oder ihm ein Thema fest (eigene Vorschläge sind möglich!). Die Zulassungsarbeit muss nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden, die Absprachen erfolgen direkt mit der/dem BetreuerIn.

Die Zulassungsarbeit muss spätestens zur Anmeldung zum Staatsexamen abgegeben werden. Als Termin für die Abgabe ist der 1. Februar bzw. der 1. August vorgesehen, sofern im darauffolgenden Semester die Staatsexamensprüfung abgelegt werden soll. Nach Absprache mit der/dem BetreuerIn ist unter Umständen eine Verlängerung um bis zu zwei Monate möglich. In diesem Fall muss die Bestätigung der Betreuerin oder des Betreuers beim Prüfungsamt abgegeben werden.

Zur Abgabe der Hausarbeit benötigen Sie eine Empfangsbestätigung, ein Gutachtenformular und den passenden «Aufkleber». Die Unterlagen sind beim zuständigen Prüfungsamt erhältlich und von Ihnen selbst auszudrucken und auszufüllen. Diese Formulare finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamts.