Anrechnung von Leistungen
Anerkennung von Leistungen
Bei einem Studiengang- oder Studienortwechsel bzw. bei Aufnahme eines Doppelstudiums können schon erfolgreich absolvierte Module für einen anderen Studiengang verwendet werden. Unter Umständen ist solch eine Anrechnung sogar von Amts wegen vorzunehmen. Eine derartige Anerkennung zieht gemäß ASPO §14 (Version 2007) bzw. § 17 (Version 2009) bzw. §18 (Version 2015) eine Eingruppierung in ein höheres Fachsemester nach sich, entsprechend dem Umfang an anzuerkennenden Leistungen.
Bestenfalls klappt ein Wechsel in ein benachbartes Fach nahtlos. Widrigenfalls ist ein Doppelstudium oder ein Studienfachwechsel von vorne herein zum Scheitern verurteilt, weil man schon zu Beginn bei ungünstigen Rahmenbedingungen in ein zu hohes Fachsemester eingruppiert wird.
Da die Situation sehr von der individuellen Studiengeschichte abhängt, empfiehlt sich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit dem oder der FachstudienberaterIn sobald ein Studienfachwechsel oder ein Doppelstudium in Erwägung gezogen wird.
Bei einem Wechsel in einen Studiengang der Mathematik (Bachelor, Master, Lehramt) wende man sich an das Studiensekretariat (Mathematikgebäude Ost, Emil-Fischer-Straße 40, Zimmer 0.016, Mo-Do 9-13 Uhr), gibt dort seine Unterlagen ab und erfährt alles über das weitere Vorgehen.
Tipp
Frühzeitig die Rahmenbedingungen sondieren!