Regelungen zum Nachteilsausgleich
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist das Studium häufig erschwert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sollen sicherstellen, dass für diese Studierenden gleichwertige Studien- und Prüfungsbedingungen bestehen.
An der Universität Würzburg gibt es mit der KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung – eine zentrale Anlaufstelle. Dort gibt es über den Nachteilsausgleich hinaus viele Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten im Studium.
Für den Nachteilsausgleich in Prüfungen gibt es von der KIS eine Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich.
Hier finden Sie auch Informationen zum Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Legasthenie und Dyskalkulie.
Wichtig ist, dass Sie sich immer auch an den zuständigen Prüfungsausschuss zur konkreten Planung von Maßnahmen wenden. Falls Ihnen ein Nachteilsausgleich für Prüfungen gewährt wird, informieren Sie unbedingt auch den Prüfer oder die Prüferin rechtzeitig (spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldefrist).
Auch Lehrende können sich in der KIS zur barrierefreien Gestaltung der Lehre und zu Nachteilsausgleichsformen beraten lassen.